AGB für Knappenkarten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FC Schalke 04 Arena Management GmbH für den Erwerb und die Benutzung von Knappenkarten (Chipkarten)

 

AGB als Download

Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Chipkartenverkauf (sog. Knappenkarte) über die FC Schalke 04 Arena Management GmbH beschrieben. Die Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Chipkarten (im Folgenden Knappenkarte genannt). Aufträge sowie Lieferungen von Knappenkarten bzw. Verträge betreffend Knappenkarten erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:

1. Verwendung

Mit der Knappenkarte können in der VELTINS-Arena bei Veranstaltungen Speisen, Getränke und Waren bargeldlos bezahlt werden.

2. Erwerb, Aufladung und Benutzung


Die Knappenkarte kann persönlich vom Kunden in der VELTINS-Arena am Veranstaltungstag bzw. über die von der FC Schalke 04 Arena Management GmbH beauftragten Vorverkaufsstellen bzw. bei der Geschäftsstelle des FC Schalke 04 erworben werden. Die Knappenkarte ist mit einem Mindestbetrag von 5,00 € aufzuladen. Es besteht die Möglichkeit, die Knappenkarte maximal bis zu einem Guthaben von 150,00 € zu erwerben bzw. einen solchen Betrag aufzuladen. Das Aufladen neuer Beträge kann in der VELTINS-Arena am Veranstaltungstage, maximal bis zu einer Stunde nach Ende der Veranstaltungen und zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des FC Schalke 04 erfolgen. Mit dem Erwerb der Knappenkarte kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Knappenkarten-Inhaber und der Firma FC Schalke 04 Arena Management GmbH, Postfach 20 08 26, 45843 Gelsenkirchen, zustande.

3. Knappenkarten-Versand

Die Versendung der Knappenkarten erfolgt auf Risiko des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der FC Schalke 04 Arena Management GmbH oder von anderen Personen vor, die von der FC Schalke 04 Arena Management GmbH beauftragt wurden. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die FC Schalke 04 Arena Management GmbH. Für den internationalen Versand von Deutschland in ein anderes europäisches Land berechnet die FC Schalke 04 Arena Management GmbH eine länderabhängige Bearbeitungs- und Versandgebühr. Diese Gebühren werden im Zuge des Bestellvorganges entsprechend sichtbar ausgewiesen.

4. Reklamationen

Rückfragen oder Beanstandungen sind an oben genannte Anschrift zu richten bzw. telefonisch an den Kundenservice unter der Telefon-Nr. 01805/150810 (0,14/Min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 0,42/Min)bzw. per Email an die FC Schalke 04 Arena Management GmbH (kundenservice@veltins-arena.de)

5. Umrechnungskurs/Auszahlung

1,00 Euro entspricht 1,00 Knappen. Eine Rückerstattung der geladenen Beträge erfolgt gegen Rückgabe der Knappenkarte in der VELTINS-Arena am Veranstaltungstage bis spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende und zu den üblichen Geschäftszeiten im ServiceCenter des FC Schalke 04, Ernst-Kuzorra-Weg 1, 45891 Gelsenkirchen. Darüber hinaus erfolgt eine Rückerstattung der geladenen Beträge gegen Rückgabe der Knappenkarte per Post unter der Adresse FC Schalke 04 Arena Management GmbH, Postfach 20 08 26, 45843 Gelsenkirchen. In diesem Fall ist die Bankverbindung mitzuteilen. Bei Überweisung des geladenen Betrages wird eine Gebühr i.H.v. 3,00 € erhoben.

6. Eigentum und Verlust

Die Knappenkarte verbleibt im Eigentum von der FC Schalke 04 Arena Management GmbH. Sie wird bei der vollständigen Entladung des aufgeladenen Betrages eingezogen. Bei Verlust der Karte erfolgt eine Auszahlung des vorhandenen Betrages nur bei Angabe der Karten- Nr. und Nachweis des Kartenerwerbs.

7. Missbrauch

Im Falle des Missbrauchs insbesondere der Manipulation wird die Knappenkarte unverzüglich gesperrt. Bei Vorliegen strafrechtlicher Tatbestände erfolgt in jedem Falle eine Strafanzeige. Die FC Schalke 04 Arena Management GmbH behält sich vor, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

8. Haftung

Die FC Schalke 04 Arena Management GmbH haftet, gleich aus welchem Grunde (Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss), nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Freizeichnungsklausel gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

9. Gerichtsstand/Schlussklausel

Für Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Gelsenkirchen. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich.  



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