Über 85.000 Mitglieder machen den FC Schalke 04 zum zweitgrößten Verein Deutschlands
Wollen Sie dazugehören? Wollen Sie Teil der über 85.000 Personen umfassenden königsblauen Vereinsfamilie sein? Dann werden auch Sie Mitglied beim FC Schalke 04!
Wichtig: Die Mitgliedschaft beim FC Schalke 04 ist eine Herzensangelegenheit und dient allein ideellen Zwecken. Durch die Mitgliedschaft bringt man zum Ausdruck, dass man Teil des Vereins ist, ihn unterstützt. Dass man mehr ist als „nur“ ein Anhänger oder Sympathisant.
Satzung
Die Satzung des Vereins, die u.a. ausführlich über Zweck und Aufgabe des Vereins sowie Rechte und Pflichten der Mitglieder informiert, ist an dieser Stelle auf schalke04.de zu finden. Sie ist aber auch in der Geschäftsstelle erhältlich.
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des jeweiligen Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beitragssätze gelten nach Altersgruppen gestaffelt für alle Mitglieder. Darüber hinausgehende Abteilungsbeiträge werden durch die Abteilungsversammlung festgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet laut Satzung im Einzelfall und auf Antrag der Ehrenrat.
Für die Bemessung des Beitrags gilt immer der jeweilige Geburtstag als Stichtag. Das heißt:Wer während eines Geschäftsjahres (1.1.-31.12.) die Beitragsgruppe wechselt, zahlt bis zu seinem Geburtstag den monatlichen Beitragssatz wie im Vorjahr, danach den neuen monatlichen Satz
gemäß seiner neuen Beitragsgruppe.
Im Jahr des Beitritts wird ein entsprechend anteiliger Mitgliedsbeitrag sowie die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5 € abgebucht.
Beitrag: Fußball passiv
0-6 Jahre: 3,00 € (= 0,25 € pro Monat)
7-17 Jahre: 12,00 € (= 1,00 € pro Monat)
18-29 Jahre: 25,00 € (= 2,08 € pro Monat)
30-60 Jahre: 50,00 € (= 4,17 € pro Monat)
61 und älter: 35,00 € (=2,92 € pro Monat)
Beiträge aller Abteilungen
Bitte beachten Sie...
...dass gemäß der Vereinssatzung die Mitgliedschaft erst dann wirksam wird, wenn der Vorstand über den Antrag positiv entschieden hat und Sie Ihren Mitgliedsausweis erhalten haben. Diesen bekommen Sie nach einer Wartefrist von sechs Wochen. Erst dann kann auch die Teilnahme an der
Mitgliederversammlung gewährt werden.
...dass die Aufnahme Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraussetzt. Dieser muss die Beitrittserklärung (mit-)unterschreiben.
...dass ein Austritt aus dem Verein nur nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft erfolgen kann. Er muss dem Verein schriftlich per Einschreiben oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle spätestens bis zum 30. September mitgeteilt werden. Der Austritt wird
anschließend zum Ende des Geschäftsjahres gültig, das heißt zum 31. Dezember.
Rote Karte für Rassismus!
Der FC Schalke 04 ist im Schmelztiegel des Ruhrgebiets entstanden. Seit Jahrzehnten zieht dieser einzigartige Ballungsraum mit über 6 Millionen Einwohnern Menschen aus allen Ländern an, die miteinander leben und miteinander arbeiten. Auch in der Schalker Mannschaft kicken Spieler der unterschiedlichsten Nationalitäten. Nicht zuletzt deshalb zeigen der FC Schalke 04 sowie seine Mitglieder und Fans dem Rassismus die rote Karte: Als erster Verein überhaupt hat er 1994 in seine Satzung aufgenommen, dass die Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung – ebenso wie unehrenhaftes oder vereinsschädigendes Verhalten im Allgemeinen – den sofortigen Vereinsausschluss nach sich zieht.
Geschenk-Gutschein
Sie kennen jemanden, der noch kein Mitglied ist, sich aber riesig darüber freuen würde, ein Teil der Schalker Familie zu werden? Kein Problem, eine Mitgliedschaft kann auch verschenkt werden. Laden Sie hierzu den attraktiv gestalteten Geschenkgutschein herunter, füllen ihn aus, lassen ihn vom zukünftigen Mitglied unterschreiben und schicken das Formular per Post ab.
Geschenkgutschein